Strom aus Photovoltaikanlagen wird über die Einspeisevergütung gefördert. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) schreibt die Photovoltaik-Einspeisevergütung fest. In unserem Ratgeber haben wir alle wichtigen Informationen zur Einspeisevergütung für Sie zusammengestellt. Hier erfahren Sie, wie sich die Einspeisevergütung im Laufe der Jahre verändert hat und wie Sie mit dieser Förderung Ihren Geldbeutel schonen.
Inhaltsverzeichnis
Einspeisevergütung 2018 – Was versteht man unter Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung ist eine staatliche Förderung von Strom aus einer Photovoltaikanlage und wurde im Jahr 2000 durch das „Gesetz zur Förderung der erneuerbaren Energien (EEG)“ erlassen. Dies besagt, dass Stromerzeuger aus erneuerbaren Energien, wie Photovoltaik, über einen bestimmten Zeitraum mit einer Vergütung gefördert werden. Die Höhe der Vergütung wird aus dem Monat der Inbetriebnahme, der Solaranlagen-Größe und dem Typ bestimmt. Hier wird die Einspeisevergütung ab der Inbetriebnahme für 20 Jahre konstant gezahlt. Jedoch sollte beachtet werden, dass eine Einspeisevergütung nur dann gezahlt wird, wenn Sie den erneuerbaren Strom in das öffentliche Stromnetz einspeisen.
Wirtschaft, Unterschiede und Degression in der Einspeisevergütung 2018
Wichtige Faktoren der Einspeisevergütung beträgt der wirtschaftliche Aspekt und die Degression. Was es mit den beiden Aspekten auf sich hat, erfahren Sie in diesem Abschnitt. Des Weiteren haben wir für Sie den Unterschied zum Vorjahr 2017 zusammengefasst
Wirtschaftlich
Nach dem EEG wird einer Wirtschaftlichkeit von 20 Jahren ausgegangen. Die bedeutsamen Aspekte sind:
- Investitionskosten
- Wartungs- und Betriebskosten
- Sonneneinstrahlung
- Inflation und Zinssatz
- Einspeisemenge und Eigenverbrauch
Laut Wirtschaftlichkeitsanalysen von Experten kann eine Rendite von sechs bis acht Prozent erzielt werden.
Die Photovoltaik Kosten für eine Photovoltaik Komplettanlagen beträgt durchschnittlich mit fünf kWp 12.00 Euro. Hierzu kommen Betriebskosten hinzu, die ca. zwei Prozent der Anschaffungskosten betragen. Lesen Sie unseren Ratgeber Photovoltaik Rechner, damit Sie die Wirtschaftlichkeit berechnen können!
Der Unterschied des Vorjahres 2017
Der Vergütungssatz hat sich seit Juli 2017 bis Ende Juli 2018 nicht verändert. Wurde die Anlage zwischen August 2018 und Oktober 2018 angemeldet, ist die Einspeisevergütung leicht gesunken. So lag bei einer Dachanlage bis zu 10 kWp die Einspeisungsvergütung von Juli 2017 bis Juli 2018 bei 12,20 und von August bis Oktober 2018 bei einem Durchschnittswert von 11,95.
Degression
Eine Degression besagt eine Kürzung der Einspeisevergütung. Wurde eine Anlage zum Beispiel im März 2018 gekauft und die Degression trat im April 2018 auf, ist die Photovotaik Komplettanlage von der Degression nicht betroffen. Eine „normale Degression“ beträgt eine monatliche Verringerung von ca. 0,5 Prozent und gilt für drei Monate. Nach einem Quartal wird ein neuer Prozentsatz bestimmt.
Eine Degression kommt dann zustande, wenn die Solaranlagen günstiger verkauft werden und sich demnach verbreiten. Dies lässt sich dadurch erklären, dass durch diese Mittel mehr Photovoltaik Käufer garantiert werden können. Ist die Megawatt-Anzahl in den letzten 12 Monaten bei weniger als 1000, wird keine Kürzung vorgenommen, sondern eine Erhöhung von ca. 1,5 Prozent.
Einspeisevergütung 2018: Hat sich die Einspeisevergütung Entwicklung in den Jahren drastisch verändert?
Die Einspeisevergütung ist über die Jahre gesunken. So lang sie 2005 bei rund 55 Cent/kWh. Heutzutage liegt sie bei ca. 11 Cent/kWh. Unter anderem sinkt der Wert der Photovoltaik Anlagen. 2006 lagen sie bei 6650 Euro. heutzutage liegt sie nur noch bei 1300 Euro.
Laut einer Studie sollte man sich von der sinkenden Einspeisevergütung nicht abschrecken lassen, da das Erzeugen von Solarstrom so günstig ist, dass sich die Einspeisung wirtschaftlich nicht mehr lohnen würde.
Was hat die Einspeisevergütung 2018 mit den erneuerbaren Energien Gesetz zu tun?
Das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) fördert unter anderem den Strom aus Photovoltaik in Deutschland. Hier wird unterschieden zwischen Nichtwohngebäuden, Ein- oder Zweifamilienhäuser, Hallen, Schulen und vielem mehr. Unter anderem legt das EEG fest, dass die Betreiber einer PV-Anlage eine Einspeisevergütung erhalten, wenn Sie den nachhaltigen Strom in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Zusätzlich müssen die Photovoltaik Anlagen der Bundesnetzagentur gemeldet werden.
Ziel des Erneuerbare-Energie-Gesetz
Ziel des EEG ist, durch eine nachhaltige Entwicklung Strom zu erzeugen. Weitere Ziele sind:
- Volkswirtschaftliche Kosten durch nachhaltige Energie zu senken
- Klimaschutz fördern
- Weiterentwicklung von Stromerzeuger
- Fossilen Energie-Ressourcen zu schonen
- Neuentwicklung der Technologie im Bereich der erneuerbaren Energien
Bis zum Jahr 2050 soll der Anteil der erneuerbaren Energien bis zu 80 Prozent ansteigen.
Einspeisevergütung 2018 und Eigenverbrauch
Wegen den ansteigenden Strompreisen und der sinkenden Einspeisevergütung nutzen viele Betreiber den Strom für den Photovoltaik Eigenverbrauch und speisen ihn nicht mehr in das öffentliche Stromnetz ein. Für Eigenverbrauch wird seit April 2012 keine Einspeisevergütung mehr gezahlt. Wenn dies der Fall ist, lohnt es sich, einen Stromspeicher für einen höheren Eigenverbrauch. Hier lässt sich der Einsatz vom Stromspeicher vom verbrauchten Strom bis zu 55 Prozent erhöhen. Da die Anschaffungskosten für so einen Speicher sehr hoch sind, unterstützt das KfW- Programm (Kreditanstalt für Wiederaufbau) mit einem zinsgünstigen Darlehen. Je nach Anbieter kann zwischen Eigenverbrauch und Volleinspeisung jährlich oder sogar monatlich gewechselt werden. So kann zum Beispiel ein Jahr eine Einspeisevergütung beantragt werden und im nächsten Jahr den Strom für den Eigenverbrauch nutzen. Jedoch wird hier keine Einspeisevergütung gezahlt. Wie Sie Ihren Eigenverbrauch berechnen, können Sie in unserem Ratgeber Photovoltaik Rechner nachlesen.
Einspeisevergütung 2018 – Die Einspeisevergütung nach Ablauf von 20 Jahren
Es kann sein, dass nach Ablauf von 20 Jahren die Einspeisevergütung für einige Monate weiterhin gezahlt wird, denn die Vergütungsdauer nach dem EEG umfasst den Rest des laufenden Kalenderjahres. Nach dem Ablauf der 20 bzw. 21 Jahren wird empfohlen, den Strom für den Eigenbedarf zu verwenden. Das EEG besagt weiterhin, dass der Verkauf des Stromes an Dritte erzielt werden kann. Des Weiteren besteht ein Anspruch gegen den Netzbetreiber auf Erstattung vermiedener Netznutzungsentgelte. Vielleicht gibt es in den nächsten 20 Jahren eine neue Regelung des EEGs und die Einspeisevergütung wird verlängert.
Fazit zum Thema Einspeisevergütung 2018 – Lohnt sich Photovoltaik noch?
Bevor Sie sich eine PV-Anlage installieren, sollten Sie eine Wirtschaftlichkeitsanalyse durchführen. Dies besagt Ihnen, ob sich trotz der statisch sinkenden Einspeisevergütung ein gewisser Ertrag erzielen lässt. Hier sollten Sie beachten, dass Sie die Anschaffungskosten, Stromertrag und die Qualität der Anlage berücksichtigen. Erst recht der Eigenverbrauch macht eine PV-Anlage rentabel. Hier erzeugen Sie günstiger Strom, als wenn Sie es vom Stromnetzanbieter beziehen. Wir empfehlen Ihnen, eine Kombination aus Eigenverbrauch und Einspeisung anzustreben.