Die KfW-Förderung von Ladeinfrastruktur (KfW 442) ist ein wichtiges Projekt zur Förderung der Nutzung von Elektroautos bei gleichzeitiger Nutzung von klimafreundlichem Solarstrom. Privatpersonen werden dabei unterstützt, Ladeinfrastruktur im privaten Bereich aufzubauen und selbst erzeugten Strom aus einer privaten Photovoltaikanlage zum Laden ihres Elektroautos zu nutzen. Dieses Programm trägt nicht nur zur Förderung der Elektromobilität und zur verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien bei, sondern auch zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes und zur Schaffung einer nachhaltigeren Umwelt für kommende Generationen.
Ab dem 26. September 2023 können Anträge für das KfW-Förderprogramm 442 gestellt werden, das sich ausschließlich auf die Kombination von Wallbox, Solaranlage und Batteriespeicher bezieht. Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum können bei der KfW einen Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro beantragen, wenn sie eine Ladestation in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Batteriespeicher installieren und ein eigenes Elektroauto besitzen oder verbindlich bestellt haben.
Inhaltsverzeichnis
Förderziel und Einzelheiten der KFW 442
Das Förderziel der KfW-Förderung 442 besteht darin, die Nutzung von selbst erzeugtem Solarstrom für Elektroautos zu unterstützen und so eine klimafreundliche Ladeinfrastruktur auszubauen. Hierbei werden die Anschaffung und Installation neuer Gesamtsysteme zur Eigenstromerzeugung und -nutzung förderfähig, die ausschließlich im nicht öffentlichen Bereich von Wohngebäuden zum Einsatz kommen.
Mit der KFW 442 werden folgende Maßnahmen gefördert:
- der Kauf einer neuen Ladestation (z. B. Wallbox) mit mindestens 11 kW Ladeleistung
- der Kauf einer neuen Photovoltaikanlage mit mindestens 5 kWp Spitzenleistung
- der Kauf eines neuen Solarstromspeichers mit mindestens 5 kWh Speicherkapazität
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Förderung nur für den kombinierten Kauf aller drei Komponenten gewährt wird. Die Anschaffung einzelner Komponenten ist nicht förderfähig.
Was die Förderhöhe betrifft, so kann diese maximal 10.200 Euro betragen. Sie setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
- Für die Wallbox: 600 Euro pauschal
- Bei Wallboxen mit bidirektionaler Ladefähigkeit: 1.200 Euro pauschal
Privatpersonen, die Eigentümer eines Wohngebäudes sind und ein Elektroauto besitzen oder dieses bestellt haben, können den Zuschuss für die Anschaffung und den Anschluss eines Gesamtsystems aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher erhalten.
Insgesamt bietet die KfW-Förderung 442 eine hervorragende Gelegenheit für HausbesitzerInnen, in eine nachhaltige und zukunftsweisende Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge zu investieren.
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Berechtigte Antragsteller
Um in den Genuss der Förderung zu kommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Installation der Ladestation muss durch ein Fachunternehmen oder durch autorisiertes Fachpersonal des eigenen Unternehmens erfolgen.
Die Förderung „Solarstrom für Elektrofahrzeuge“ (KfW 442) kann ab dem 26.09.2023 beantragt werden. Bei diesem Programm ist es wichtig, dass die Wallbox, die Photovoltaikanlage und der Batteriespeicher neu gekauft werden. Bei der Wahl einer Wallbox, die bidirektionales Laden ermöglicht, kann die Förderung bis zu 10.200 Euro betragen. Bei einer Wallbox ohne diese Funktion beträgt die maximale Förderung 9.600 Euro.
Um in den Genuss der Förderung zu kommen, muss ein entsprechender Antrag bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden. Wichtig ist, dass der Antrag vor der Anschaffung und Installation der Ladeinfrastruktur gestellt wird, da die Förderung nicht rückwirkend gewährt wird.
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Antragstellung und Prozess
Für den Antragsprozess sind folgende Schritte erforderlich:
- Zunächst informieren Sie sich umfassend über die Förderbedingungen und -voraussetzungen auf der Webseite der KfW.
- Anschließend wählen Sie geeignete Komponenten (Ladestation, PV-Anlage, Batteriespeicher) aus, die den Anforderungen der KfW-Förderung 442 entsprechen und fabrikneu sein müssen.
- Nun stellen Sie den Förderantrag online über das KfW-Zuschussportal. Hierzu benötigen Sie Ihre persönlichen Daten, die Angaben zum Vorhaben und gegebenenfalls Informationen zur eigenen Stromerzeugung.
- Nach der Antragsprüfung durch die KfW erhalten Sie eine Zusage oder Ablehnung der Förderung.
- Nach erfolgreichem Abschluss des Vorhabens reichen Sie die entsprechenden Nachweise (Rechnungen, Fotos) bei der KfW ein und erhalten im Anschluss die Auszahlung des Zuschusses.
Um förderberechtigt zu sein, sollten Interessenten den Vorab-Check auf der KfW-Website nutzen, um sicherzustellen, dass ihre Projekte den Förderanforderungen entsprechen. Darüber hinaus sollten Antragsteller den Förderantrag rechtzeitig, d.h. vor Bestellung und Errichtung der Komponenten, stellen, um finanzielle Unterstützung zu erhalten, und sich darüber im Klaren sein, dass die hier genannten Zuschüsse und Voraussetzungen regelmäßig angepasst werden können.
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