Wenn die Photovoltaikanlage vollständig montiert, installiert und einwandfrei funktionstüchtig ist, rückt der Inbetriebnahmezeitpunkt näher. Die Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage ist dabei ein wichtiger Schritt: Ab diesem Zeitpunkt produziert die PV-Anlage den erneuerbaren Solarstrom und die gültige Einspeisevergütung für die nächsten 20 Jahre wird von dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) festgelegt. Um diese Daten dokumentieren zu können, muss am entscheidenden Tag ein Inbetriebnahmeprotokoll der PV-Anlage erstellt werden.
Inhaltsverzeichnis
Was versteht man unter einem Inbetriebnahmeprotokoll?
Das Inbetriebnahmeprotokoll einer PV-Anlage ist für den Betreiber der Solaranlage unerlässlich. Das Protokoll weist das Datum der Inbetriebnahme gegenüber dem Netzbetreiber nach, denn ohne Inbetriebnahmeprotokoll müsste der Netzbetreiber keine Einspeisevergütung zahlen. Mit dem Dokument kann so nachgeprüft werden, welcher Stichtag für die spätere Berechnung der Einspeisevergütung anzusetzen ist. Zusätzlich dient das Protokoll als Nachweis für die Versicherung, dass die Anlage allen Normen und Vorschriften entspricht und einwandfrei funktioniert. Darüber hinaus sichert das Inbetriebnahmeprotokoll für den Betreiber der Solaranlage den Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Hersteller und bestätigt somit die ordnungsgemäße PV-Montage. Die Erstellung des Inbetriebnahmeprotokolls der PV-Anlage wird durch frei verfügbare Vorlagen erleichtert. Der Bundesverband für Solarwirtschaft (BSW) stellt Besitzern von Photovoltaikanlagen Muster bereit.
Die Dokumentation des Inbetriebnahmeprotokolls für Photovoltaikanlagen
Um die Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage gewährleisten zu können, müssen alle Daten der Solaranlage in einem Protokoll aufgeführt sein. Während der Inbetriebnahme müssen ein Vertreter des Installationsunternehmens und der Anlagenbesitzer oder dessen bevollmächtigter Vertreter anwesend sein. Die Anwesenheit des Netzbetreibers ist nicht verpflichtend, jedoch sollte er das Erstellen des Inbetriebnahmeprotokolls der PV-Anlage trotzdem beaufsichtigen.
Neben den persönlichen Angaben zum Anlagenbetreiber und dem Standort der Anlage, müssen auch die technischen Details aufgelistet werden. Dazu zählen Hersteller und Modell, sowie die Anzahl aller verwendeten Komponenten. Außerdem müssen Angaben zur Ausrichtung und Neigung des Dachs und der Photovoltaik Module festgehalten werden. Damit verbundenen sind die Daten zur Nennleistung der Solaranlage zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Auch sind weitere Details des elektrischen Anschlusses erforderlich, um das Photovoltaik-Inbetriebnahmeprotokoll zu vervollständigen. Hierzu gehören Angaben zur Art und Anzahl des Photovoltaik Wechselrichters und die am Installationsort benötigten Schalter, die Einstrahlung während der Überprüfung, der Einspeisezähler, Leerlaufspannung und Kurzschlussströme der Strings. Des Weiteren muss nachgewiesen werden, dass die Anlage für das Einspeisemanagement verfügbar ist. Der Nachweis über die korrekte Inbetriebnahme kann durch Fotos oder Zeugen erfolgen.
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Wichtige Daten für das Inbetriebnahmeprotokoll auf einen Blick
- Allgemeine Informationen zur PV-Anlage
- Art der Erzeugungsanlage
- Hersteller der Anlage
- Standort der Photovoltaikanlage
- Inbetriebnahmezeitpunkt
- Nennleistung zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme
- Vergütungsrelevante Daten
- Funktionstüchtiges Einspeisemanagement
- Persönliche Daten des Anlagebetreibers
- Daten des Installationsunternehmens
Der Inbetriebnahmezeitpunkt
Laut dem EEG gilt eine PV-Anlage als in Betrieb gesetzt, wenn sie das erste Mal Strom erzeugt und dieser Strom gespeichert oder außerhalb der Anlage auch verbraucht wurde. Dabei unterliegt die Inbetriebnahme unterschiedlichen Anforderungen:
- Die Solaranlage produziert das erste Mal Strom
- Der produzierte Strom wird gespeichert oder erstmals außerhalb der PV-Anlage verbraucht
- Die Anlage muss endgültig und fest montiert sein
- Der Wechselrichter muss installiert sein
Der Inbetriebnahmezeitpunkt ist wichtig für die Einspeisevergütung
Das Datum der Inbetriebnahme der Solaranlage entscheidet über die zukünftige Höhe der Einspeisevergütung. Die Daten zur PV-Anlage sollten daher im Inbetriebnahmeprotokoll so schnell wie möglich festgehalten werden. Erfolgt die Installation einer Anlage am Ende eines Jahres, sollte diese dann auch direkt in Betrieb genommen werden, da die Einspeisevergütung bereits ab dem Folgemonat sinkt. Falls der Stichtag zur Absenkung der Einspeisevergütung nicht eingehalten werden kann, kann die Photovoltaikanlage provisorisch eingesetzt werden. Durch die verringerte Einspeisevergütung könnten sich sonst bei 10 Kilowattpeak bereits mehrere hundert Euro Minderung pro Jahr ergeben. Handelt es sich bei der aufgestellten Anlage um eine Photovoltaik-Großanlage, kann auch diese vorläufig in Betrieb genommen werden und der Anlagenbesitzer profitiert von der EEG-Förderung.
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