Bei der Förderung von Photovoltaik Anlagen gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten und Chancen für Sie, um bares Geld zu sparen! In unserem Ratgeber erhalten Sie alle relevanten Informationen vom Einmalzuschuss für Ihre Photovoltaik-Anlage bis hin zur Einspeisevergütung 2018 nach EEG durch den Bund. Doch nicht nur der Bund, sondern auch Städte und Länder legen Förderprogramme auf, von denen Sie profitieren können!
Inhaltsverzeichnis
Erhalten Sie Förderungen für Ihre Photovoltaik-Anlage
Eine Photovoltaik Förderung kann von verschiedenen Institutionen verwendet werden. Je nach Art und Umfang der Nutzung kann die Förderung durch Bund und Länder stark variieren. Ob Photovoltaik Förderung für private Haushalte, Unternehmen und Landwirte, Solaranlagen Förderung für Schulen oder einer Solarförderung für Gemeinden können wir Sie individuell zu bestehenden Fördermöglichkeiten beraten und Ihnen ein individuelles Angebot anfertigen! So können Sie Ihre Photovoltaik Anlage beispielsweise in einem Zeitraum von 10-20 Jahren allein durch die staatlich geförderte Einspeisevergütung finanzieren.
Hierfür erhalten Sie aktuell Photovoltaik Förderungen
Der Hauptfokus von Bund und Ländern liegt auf der „netzdienlichen“ Nutzung von PV-Anlagen für das öffentliche Stromnetz. Das bedeutet, dass neben der Förderung der klassischen Photovoltaik Anlage nun auch die Anschaffung von Photovoltaik-Speichern sowie die Realisierung von Mietstrommodellen gefördert wird! Das bedeutet, dass die ursprüngliche Förderung des eingespeisten Stromes aus privaten Photovoltaikanlage nach und nach reduziert wird. Das liegt daran, dass es im Interesse des Geldgebers liegt, den eingespeisten Strom zu kontrollieren und somit die optimale Stabilität des Stromnetzes gewährleisten zu können! Um den privaten Nutzen dennoch profitabel zu gestalten, wird der Kauf von Photovoltaik Speichern derzeit stark gefördert. Außerdem wird momentan eine bundesweite Förderung für Mietstrommodelle diskutiert.
Förderung Ihrer Photovoltaik-Anlage erfolgt durch verschiedene Formen
Grundsätzlich gilt, je eher Sie die Förderung Ihrer Photovoltaik Anlage beantragen, umso höher fällt die gezahlte Förderung aus – je länge Sie warten, desto weniger Geld bekommen Sie!
Die eigentliche Förderung ergibt sich durch:
- Einen Einmalzuschuss zu Ihrer PV-Anlage
- Einen Tilgungszuschuss zu Ihrem Finanzierungskredit
- Einen reinen Finanzierungskredit für Ihre Photovoltaikanlage
- Steuerabschreibungen
- Durch regionale Förderprogramme (von Städten, Gemeinden oder Stadtwerken)
Einspeisevergütung nach dem EEG
Mit dem „Erneuerbare Energien Gesetz“ aus dem Jahr 2000 wurde festgelegt, dass Netzbetreiber allen Eigentümern einer Photovoltaikanlage für den von Ihnen ins Netz eingespeiste Strom, einen festgelegten Betrag zu zahlen hatten. Die Höhe der Einspeisevergütung wird vom Gesetzgeber festgelegt und änderte sich im Laufe der Jahre. Beispielsweise werden Photovoltaik-Anlagen, die zwischen dem 01.01.2009 und 31.03.2012 in Betrieb genommen wurden eine gesonderte Förderung – die sogenannte Eigenverbrauchsvergütung.
Aktuelle Vergütung für eingespeisten Strom
Verfügbarkeit | Was wird gefördert | Höhe der Förderungen | Art der Förderungen | Name des Programms | Anlaufstelle |
Bundesweit | Einspeisung von Solarstrom ins öffentliche Stromnetz | < 13 Cent / kWh | staatliche Vergütung (degressiv), Laufzeit 20 Jahre | Einspeisevergütung | Stromnetzbetreiber (Solarteur übernimmt die Antragsstellung) |
Bundesweit | Direktvermarktung von Solarstrom | Variabel, vergleichbar zur Einspeisevergütung, abzüglich Vermarktungspauschale | Kombinierte Vergütung aus Erlös am Strommarkt, staatlicher Förderung und Managementprämie | Marktprämienmodell | Direktvermarktungsunternehmen |
Bundesweit | Eigenverbrauch von Solarstrom | 10 bis 25 Cent / kWh | Staatliche Vergütung, Laufzeit 20 Jahre | Regelung innerhalb der Einspeisevergütung | Stromnetzbetreiber (Solarteur übernimmt die Antragsstellung) |
Einspeisung oder Eigenverbrauch?
Diese Frage sollte sich jeder stellen, der eine eigene Photovoltaik Anlage besitzt. Dabei ist es wichtig, zu welchem Zeitpunkt die Anlage in Betrieb genommen wurde, da sich danach die Höhe der gezahlten Einspeisevergütung richtet. Allgemein kann gesagt werden, dass der Eigenverbrauch Ihres produzierten Stromes genau dann Sinn macht, sobald die Strompreise höher sind als die erhaltene Einspeisevergütung. Hierbei sollten Sie sich Gedanken über die Verwendung eines Solarstromspeichers machen, da Sie Ihren produzierten Strom somit speichern und zu einem anderen Zeitpunkt selbst verbrauchen können!
Änderungen der EEG Einspeisevergütung 2017
Das am 01.01.2017 verabschiedete Erneuerbare-Energien-Gesetz enthält eine Reihe neuer Verordnungen für Photovoltaik Nutzer. So richtet sich künftig die Vergütung des Stromes nach den verfügbaren Ausschreibungen am Markt. Dabei wird derjenige am meisten gefördert, welcher am wenigsten für den wirtschaftlichen Betrieb einer neuen Erneuerbaren-Energie Anlage fordert, was zu einem erhöhten Wettbewerb auf dem Energiemarkt führen soll!
Auch eine verbesserte Verzahnung mit den Netzen wird durch eine Verbesserung der Strukturen und Anbindungen erneuerbarer Energien angestrebt.
Rechtliche Aspekte die Sie bei einer Förderung Ihrer Photovoltaikanlage beachten sollen
Die Kosten einer Photovoltaikanlage sind in den letzten Jahren im Allgemeinen um einiges gefallen.
Jedoch variiert der Preis einer Anlage, da er sich nach der Leistung und zusätzlicher Technik orientiert. Dazu gehört zum Beispiel auch ob die Anlage über einen Speicher verfügt oder nicht. Derzeit liegen die Kosten einer Photovoltaikanlage bei rund 8.500 €, für ein typisches Einfamilienhaus, mit einer 5 kWp Anlage. Mit 1.000€ bis 1.500€ sollte man für einen Speicher pro kW-Speicherleistung rechnen. Somit schließt sich eine Summe von rund 14.000€ bis 16.000€ für eine kWp Anlage mit 5 kWh Speicher zusammen.
Der Grundbucheintrag Ihrer PV-Anlage
Wenn Sie einen Kredit für den Bau Ihrer Photovoltaikanlage aufnehmen sollten, so kann das Kreditinstitut eine entsprechend hohe Grundschuld in Ihr Grundbuch eingetragen werden. Ein solcher Eintrag ist mit Kosten verbunden, die von der Art des Geschäfts sowie dem Geschäftswert abhängig sind! Erkundigen Sie sich daher bei Ihrem Kreditinstitut immer nach solchen Einträgen ins Grundbuch! Somit können Sie unter Umständen höhere Kosten vermeiden!
Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihre Dachfläche zu für einen Photovoltaik-Investor zu verpachten, so könnte es hierbei zu Komplikationen kommen. Bei einer Dachverpachtung wird er im Normalfall eine Eintragung ins Grundbuch verlangt. Wenn dort wegen eines Immobiliendarlehens bereits ein Eintrag steht, da die Pächter normalerweise erstrangig eingetragen werden wollen, kann hier ein Konflikt entstehen!
Steuerliche Aspekte
Das am 01.01.2017 verabschiedete Erneuerbare-Energien-Gesetz enthält eine Reihe neuer Verordnungen für Photovoltaik Nutzer. So richtet sich künftig die Vergütung des Stromes nach den verfügbaren Ausschreibungen am Markt. Dabei wird derjenige am meisten gefördert, welcher am wenigsten für den wirtschaftlichen Betrieb einer neuen Erneuerbaren-Energie Anlage fordert, was zu einem erhöhten Wettbewerb auf dem Energiemarkt führen soll!
Auch eine verbesserte Verzahnung mit den Netzen wird durch eine Verbesserung der Strukturen und Anbindungen erneuerbarer Energien angestrebt.
Mehrwertsteuer
Wer seine Photovoltaikanlage beim Finanzamt anmeldet, der kann die bezahlte Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurückverlangen (Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung). Aus diesem Grund finanzieren viele Kreditinstitute die Mehrwertsteuer nur zwischen bzw. überhaupt nicht! Allerdings muss die Mehrwertsteuer mit der Umsatzsteuer verrechnet werden, die der Betreiber der Photovoltaikanlage vom Netzbetreiber zusätzlich zur Einspeisevergütung erhält. Die Mehrwertsteuer auf alle anderen Ausgaben im Zusammenhang mit der Photovoltaikanlage kann mit den Umsatzsteuer-Einnahmen ebenfalls verrechnet werden. Finanziell kann sich der Mehraufwand, der sich durch die Umsatzsteuererklärung ergibt, durchaus lohnen. Ihr Steuerberater des Vertrauens kann Ihnen sicherlich weitere Informationen zu diesem Thema geben!
Einkommenssteuer
Der Betrieb einer Photovoltaikanlage ist auch einkommensteuerlich von großer Relevanz. Werden mit der Photovoltaikanlage Verluste erzielt – was in den ersten Jahren meistens der Fall ist – dann können diese Verluste das zu versteuernde Einkommen mindern und damit auch die Einkommensteuer. Verluste ergeben sich durch die Photovoltaikanlage, weil die erzielten Gewinne vor allem durch die Abschreibung der Anschaffungskosten geschmälert werden.
Bei Unsicherheiten ist es sicher sinnvoll, einen Steuerberater zu befragen.
Fazit zum Thema Photovoltaik Förderung
Die Investition in eine PV-Anlage rechnet immer dann, wenn Sie viel des eigenproduzierten Stroms selbst verbraucht. Bis sich die Anschaffung positiv lohnt, müssen Sie allerdings etwas Zeit einplanen. Ebenso mit einer Förderung. Bei einer Förderung gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten und Chancen für Sie, um bares Geld zu sparen! Gerne fördern wir Sie. Lesen Sie unseren Photovoltaik Finanzierung Beitrag!